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Abzinsung,Darlehen

Liebes Deubner Team, folgende 2 Sachverhalte : 1. Gesellschafterdarlehen an Kapitalgesellschaften (§32d (2) Nr. 1b EStG) - ohne Zinsvereinbarung muss abgezinst werden (5,5%) - Zinsvorteil aus zinslosen oder zinsverbilligten G´ter-Darlehen sind keine verdeckte Einlage - im Fremdvergleich zu hohe Zinsen führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen (Auch wenn Sicherheiten/Bonitätsprüfungen fehlen sollten) Sehen wir das richtig ? 2. Gesellschafterdarlehen an Personengesellschaften - ohne Zinsvereinbarung muss abgezinst werden (5,5%) - stimmt das ? - was passiert mit Zinsvorteil aus zinslosen oder zinsverbilligten G´ter-Darlehen in PersG? - was passiert mit im Fremdvergleich zu viel bezahlten Zinsen in PersG?
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