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§ 16 EStG,Betriebsveräußerung,Zeitpunkt

Mein Mandant vollendet am 15. August 2023 das 55. Lebensjahr. Im Anschluss daran veräußert er seinen Betrieb an eine neu gegründete Gesellschaft (GmbH, vier Gesellschafter zu je 1/4, keine Sperrminorität durch einen einzelnen Gesellschafter, mein Mandant ist einer der Gesellschafter). Der Betrieb meines Mandanten wird vollständig aufgegeben, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen werden an die neu gegründete GmbH zum 01.09.2023 veräußert. Eine verdeckte Sachgründung liegt nicht vor. Ist es denkbar, dass die Gründung der GmbH mit den weiteren Gesellschaftern als erste Veräußerungshandlung betrachtet werden könnte (ähnlich der Gesamtplanrechtsprechung, vgl. Frotscher/Geurts zu § 16 EStG: „Da die Betriebsaufgabe das Ergebnis der rechtlichen Bewertung tatsächlicher Vorgänge darstellt, kann auch ein rein tatsächliches Verhalten wie die Demontage von Maschinen oder erste Stilllegungen von Produktionsanlagen den Beginn der Aufgabe markieren, BFH v. 25.6.1970, IV 350/64, BStBl II 1970, 719.“)? Weitere Handlungen vor dem 55. Lebensjahr, die auf die Aufgabe schließen lassen, ist lediglich die Einladung von Kunden und Lieferanten zur Übernahmefeier am 01.09.2023.
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