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§ 6b EStG,Anschaffung einer GmbH-Beteiligung

Sehr geehrte Damen und Herren, in den EStR ist in Bezug auf die Auflösung der 6b Rücklage von "angeschafften" Wirtschaftsgütern die Rede. Trifft der Begriff Anschaffung auch auf den Fall zu, dass eine Personengesellschaft in der sich die 6b Rücklage befindet, eine GmbH gründet, an der sie zu 100 % beteiligt ist? Wie eng ist der Begriff "Anschaffung" für Zwecke des 6b EStG auszulegen? Kann die 6b Rücklage in diesem Fall auf die "erworbenen" GmbH-Anteile übertragen werden oder muss hierfür grundsätzlich ein entgeltliches Geschäft in Form eines Kaufes vorliegen? Mit freundlichen Grüßen i.A. Verena Bauernfeind Steuerberaterin
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