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H 15.7 Abs. 4 EStH,H 15.6 EStH,§ 15 EStG,§ 39 AO,Zurechnung Betriebsvermögen bei Betriebsaufspaltung

Meine Mandanten sind Vater (V) und Sohn (S). V und S sind mit jeweils 50% an der GmbH R beteiligt, die eine Stpedition betreibt. In der GmbH gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit. Daneben treten V + S nach aussen als GbR auf (und werden auch bei der Finanzverwaltung als V+S GbR geführt). Diese V+S GbR least diverse Fahrzeuge (LKW und Anhänger/Auflieger), die sodann an die GmbH vermietet werden. Die GmbH benötigt diese Fahrzeuge für ihre Spedition. Die GbR ist seit vielen Jahren (weit bevor wir in das Mandat kamen) gewerblich tätig; es besteht im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung eine steuerliche Betriebsaufspaltung. V und S sind daneben - als sog. Miteigentümer / Bruchteilseigentum - an Grundstücken beteiligt, die allesamt an die GmbH vermietet sind. Die Eigentumsverhältnisse sind wie folgt: Grundstück 1: V 50% und S 50%. Dieses Grundstück ist in der GbR als Betriebsvermögen aktiviert. Grundstück 2: S = 100%. Dieses Grundstück ist nicht als Betriebsvermögen der GbR ausgewiesen; es wird im Rahmen der Einkomensteuererklärung eine Anlage V abgegeben. Grundstück 3 und 4: S = 25% (= 1/4 Miteigentum). Für die restlichen 75% (= 3/4 Miteigentum) ist die Mutter von S (= Ehefrau von V) im Grundbuch eingetragen. Hierzu habe ich folgende Fragen: Frage 1: Ist das Grundstück 1 wirklich betriebsvermögen der GbR (sachliche und personelle Verflechtung) Frage 2: Ist das Grundstück 2 Betriebsvermögen der gbR oder eventuell Sonderbetriebsvermögen (II) von S bei der GbR? Frage 3: Stellt der Miteigentumsanteil (25%) von S an den Grundstücken 3 und 4 Betriebsvermögen der GbR bzw. Sonderbetriebsvermögen von S bei der GbR dar? Frage 4: Wenn die Mutter von S bzw. die Ehefrau von V verstirbt und V oder S erben "ihre" 75% an den Grundstücken 3 und 4: Werden dann auch diese Grundstpcke Betriebsvermögen der GbR bzw. Sonderbetriebsvermögen von V oder S bei der GbR?
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