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Bilanzberichtigung,§ 4 EStG,Bewertung

Ich habe ein Mandat übernommen. Betriebsaufspaltung. Es wurden vom Eigenheim diverse Räume an die GmbH vermietet. In den Laufe der Jahre wurde aber die Fläche verkleinert bzw. weniger Räume vermietet (Nachträge zum Mietvertrag). Der ehemalige Steuerberater hat dies nicht beachtet, obwohl nachweislich die Unterlagen weitergeleitet wurden. Es ist also keine Entnahme erklärt worden. Es betrifft die Jahre 2003 und 2010. Die Gewinnermittlung erfolgt per EÜR. Was sind die Folgen bzw. wie gehe ich jetzt damit um? Erfolgt nun die Entnahme per frühstmöglichen offenen Veranlagungszeitraum? Wenn ja, zu welchen Werten? (2003 und 2010?)
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