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Instandhaltung,Rückstellung

Meine Mandantin hat eine Gewerbehalle, die bisher günstig vermietet war. Der Mieter zieht zum 31.10.2022 aus, und für den neuen Mieter möchte sie einige längst fällige Instandhaltungen an der Halle tätigen. Diese Arbeiten können allerdings erst im Februar und März des Jahres 2023 erledigt werden. Frage: Können für diese Instandhaltungen in der Steuerbilanz Rückstellungen gebildet werden?
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