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GmbH Anteile,Altgewinne,Veräußerungspreis

Der Steuerpflichtige B ist zu 100 % der Gesellschafter der M GmbH. B hat jetzt Anteile von 2 x 12,5 % an seinen Sohn und seine Ehefrau verschenkt. Der gemeine Wert der Anteile lag bei ca. 620 T€. B hat sich an den Anteilen den Nießbrauch vorbehalten. Der Wert des Nießbrauchs liegt bei über 150 T€, so dass die Schenkungsteuerfreibeträge unterschritten sind. Es fällt keine Schenkungsteuer an. Die GmbH ist steuerlich nicht begünstigt, da es sich vollständig um Verwaltungsvermögen handelt. Im Rahmen der Schenkung hat sich B den Nießbrauch vorbehalten. Außerdem wurde vereinbart, dass die bis zum 31.12.2023 auflaufenden Gewinnanteile bei B bleiben (Übergabestichtag 31.12.2023 /01.01.2024 0.00 Uhr). Diese Regelung wurde so gewählt, da erhebliche Gewinnvorträge (ca. 900 T€) bestehen und diese ansonsten ja die Schenkungsteuer erhöht hätten. Außerdem wäre aufgrund des Nießbrauchs der Betrag dann zwar ohnehin B wieder zugeflossen, hätte aber ggf. negative Auswirkung auf die Schenkungsteuer gehabt. Sehen Sie dies ebenso? Falls nicht, müsste ein Nachtrag zum Notarvertrag erfolgen, wonach die Gewinnanteile ebenfalls mit übergehen. Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
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