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Vorabdividende,§ 17 Abs. 1 EStG,Kaufpreisstundung

Ein Mandant plant, einen GmbH-Anteil von 10 % zum 30.06.2023 (abweichendes Wirtschaftsjahr) an einen Mitarbeiter zu veräußern. Die GmbH hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr 01.07.–30.06. Der Jahresabschluss 30.06.2023 kann erst nach Veräußerung des Anteils aufgestellt werden. Die Gewinne bis 30.06. sollen noch dem alten Gesellschafter zukommen. Kann ich vor Anteilsveräußerung eine Vollausschüttung beschließen oder muss ich im Vertrag über die Anteilsveräußerung regeln, dass dem Altgesellschafter die Gewinne bis 30.06.2023 zustehen? Der Altgesellschafter möchte seine Anteile an den neuen Gesellschafter veräußern und für die Zahlung des Kaufpreises dem neuen Gesellschafter in Kaufpreishöhe ein Darlehen gewähren, dass dann mit Gewinnausschüttungen der GmbH getilgt werden soll. Gibt es hier steuerliche Fallstricke?
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