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Betriebsstätte,Arbeitszimmer

Private Kfz-Nutzung und Arbeitszimmer Sachverhalt: Herr R betreibt mit seinem Kollegen eine Versicherungsagentur als GbR in D. Im Jahr 2023 fand eine Betriebsprüfung für die Jahre 2017 – 2021 statt. In dem Haus von Herrn H, das sich in F befindet und 9 km entfernt von dem Firmensitz D liegt, werden Kunden, die sich in F befinden betreut. Außerdem werden Nacharbeiten nach Kundenbesuchen am Abend durchgeführt. Die Kosten für das Arbeitszimmer werden in einer Sonderbilanz geführt. Der Betriebsprüfer hat folgende Änderung vorgenommen: 1. Das Finanzamt setzt bei der privaten Kfz-Nutzung die Fahrten zum Firmensitz (D) als Fahrten Wh. – AS mit Euro 0,30 pro km an, nachdem Herr H nachweislich ein Arbeitszimmer in seinem Haus hat. 2. Die Kosten für das Arbeitszimmer im Haus von H wird nicht als Betriebsausgaben anerkannt, da das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht als Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit ansieht. Frage: Sind die Änderungen rechtens?
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