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Zebragesellschaft,Sonderbetriebsvermögen

Sachverhalt Herr M. ist Gesellschafter der Grundstücksgemeinschaft MAB (GbR). Ihm gehören 33% der Gesellschaft. Die GbR ist seit 2000 Eigentümerin eines vermieteten Büroraums (Büro 1). Dieses Büro wird an die Anwaltskanzlei MCD vermietet. Herr M ist Partner in der Gesellschaft. Die Einkünfte aus der Vermietung werden bei Herrn M als Sonderbetriebseinnahmen erfasst, das Büro befindet sich in seinem Sonderbetriebsvermögen. Die Anwaltskanzlei MCD hat das Mitverhältnis zum 01.01.2024 gekündigt und zieht in andere Praxisräume um. Herr M. bleibt ab den 01.01.2024 als Partner mit einer geringeren Beteiligung als zuvor in der Anwaltskanzlei (1% Beteiligung vorher 12%). Gleichzeitig ist Herr M Kommanditist einer vermögensverwaltenden MAF GmbH & Co. KG. Diese besitzt im selben Gebäude wie das indem sich das Büro 1 befindet eine Büroetage (Anwaltskanzlei). Auch diese wird derzeit an die Anwaltskanzlei MCD vermietet und auch hier endet das Mietverhältnis zum 01.01.2024. Sowohl das Büro 1 als auch das Anwaltskanzleiräume sollen weiterhin vermietet werden. Frage: Kommt es durch die Beendigung des Mietverhältnisses zwangsläufig zu eine Entnahme des Büros 1 aus dem Betriebsvermögen? Oder gibt es die Möglichkeiten a) Es im Sonderbetriebsvermögen der Anwaltskanzlei MCD zu lassen und/oder b) Es ins Sonderbetriebsvermögen der MAF GmbH & Co. KG zu überführen?
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