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§ 15 EStG,Privatnutzung von Grundstücksflächen durch einen Gesellschafter,Nutzungsentnahme vs. Entnahme des Wirtschaftsguts

Eine GmbH & Co. KG ist Eigentümerin eines Gebäudes, welches aus drei Einheiten besteht. An der GmbH & Co. KG sind folgende Personen wie folgt beteiligt: A-GmbH – 0 % B – 25 % C – 3 % D – 36 % E – 36 % Hiervon sind zwei Einheiten zu fremdbetrieblichen Zwecken vermietet, und die dritte Einheit wird von der GmbH & Co. KG zu eigenbetrieblichen Zwecken (Büroräume) genutzt. Unter anderem befindet sich in der eigenbetrieblich genutzten Einheit ein Schlafzimmer sowie eine vollausgestattete Küche. Gesellschafter E beabsichtigt, das Schlafzimmer und die Küche zu Wohnzwecken zu verwenden. 1. Liegt hier nach aktueller Rechtsprechung eine Zwangsentnahme vor? 2. Wie ist die steuerliche Würdigung bei einer vorübergehenden Verwendung zu Wohnzwecken vorzunehmen? 3. Gibt es eine Vorgabe, wann eine Verwendung zu Wohnzwecken unschädlich wäre, bei dauerhafter und vorübergehender Nutzung?
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