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§ 7 Abs. 1 EStG,Selfstorage-Boxen als BVO,Mietereinbauten

1. Sachverhalt: Unser Mandant betreibt einen Selfstorage. Kunden können hier verschiedene Lagerräume anmieten (kurzfristige Vermietung, langfristige Vermietung, Vermietung an Privatpersonen, Vermietung an Unternehmer). Bei der Selfstorage-Lagerbox handelt es sich um eine Vermietung von geschlossenen und geschützten Lagerabteilen (1 bis 12 m²). Die Kunden erhalten zu ihrer Lagerbox einen Schlüssel. Die Kunden haben täglich zeitlich begrenzten Zugang zu ihren Selfstorage-Lagerboxen von 7.00–20.00 Uhr. Das Gebäude gehört einem fremden Dritten. Unser Mandant hat das Gebäude (ohne die Boxen) angemietet. Unser Mandant hat die Boxen eingebaut. Die Boxen dienen dem „besonderen betrieblichen Zweck“ unseres Mandanten, denn die Boxen werden als Selfstorage-Box vermietet. 2. Fragestellung: Handelt es sich bei den Boxen um einen Mietereinbau oder um eine Betriebsvorrichtung? Wie erfolgt die Abschreibung der Boxen?
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