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länderbezogener Bericht,§ 138a AO

Unsere Mandantin ist eine deutsche GmbH, deren 100-%-Gesellschafter eine niederländische Holding B.V. im Rahmen eines börsennotierten Großkonzerns ist. Sie ist sozusagen das kleinste Glied. Ergeben sich für unsere GmbH Pflichten aus § 138a AO? Bis 2018 wurde auch im KSt-Formular bei der Frage nach dem länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen falsch eingetragen, dass keine Voraussetzungen erfüllt sind. Muss dies für die Vorjahre korrigiert werden?
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