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Betriebsaufspaltung,mittelbare Beteiligung

Die natürlichen Personen A und B sind an einer der Besitz GbR (B-GbR) zu jeweils 50% beteiligt. Darüber hinaus ist der A zu 100 % an der A GmbH und der B zu 100 % an der B GmbH beteiligt. Die A GmbH und B GmbH sind zu jeweils 50 % wiederum an der C GmbH beteiligt, die eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage der B-GbR nutzt. Handelt es sich hierbei um eine mittelbare Betriebsaufspaltung? (sachliche Verflechtung bitte als gegeben ansehen) Falls ja, sind die Anteile der C GmbH notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des A und B bei der B-GbR oder sind die Anteile an der A GmbH notwendiges SonderBV II des A bei der B-GbR und die Anteile der B GmbH notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des B bei der B-GbR?
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