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private Pkw-Nutzung,Bruttolistenneupreis,Elektrofahrzeug

Der Mandant T hat im Jahr 2021 ein neues Elektro-Fahrzeug gekauft. Auf dieser Rechnung sind auch Bereitstellungskosten berechnet worden. Nun muss der Bruttolistenneupreis für die Ermittlung des Privatanteils berechnet werden. Gehören diese Bereitstellungkosten zur Ermittlung des Bruttolistenneupreises?
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