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Sonderbetriebsausgabe,Haftungsvergütung

Sachverhalt: Ich diskutiere mit dem Finanzamt im Rahmen der Veranlagung einer GmbH & Co. KG folgenden Sachverhalt: Die KG tätigt ausschließlich umsatzsteuerfreie Vermittlungsumsätze. Als Haftungsvergütung zahlt sie an die Verwaltungs GmbH netto 1.250 € zzgl. Umsatzsteuer. Das Finanzamt weist den Bruttobetrag von 1.487,50 € der GmbH als Einkommen zu, weil dieser Bruttobetrag bei der KG als Haftungsvergütung gebucht ist. Ich habe beantragt, dass nur 1.250 € zugewiesen werden, weil die GmbH tatsächlich nur den Nettobetrag behält und die Umsatzsteuer abführen muss. Frage: Lässt sich mein Antrag begründen? Die Sachbearbeiterin beim Finanzamt ist sich auch nicht sicher und wartet auf eine Begründung für meine Sichtweise.
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