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Arbeitszimmer,Betriebsvermögen,§ 8 EStDV

A nutzt ein häusliches Arbeitszimmer für sein Einzelunternehmen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde dieses als notwendiges Betriebsvermögen im Einzelunternehmen bilanziert. Das Arbeitszimmer unterliegte jedoch einer Mischnutzung und stellt auch Spielzimmer des Sohnes dar. Frage: Unter welchen Voraussetzungen stellt ein gemischt genutztes Arbeitszimmer notwendiges Betriebsvermögen dar? Wie bestimmt sich in diesem Fall der betrieblich genutzte Anteil?
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