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§ 16 EStG,Veräußerung von Teilbetrieben,Charakterisierung als Teilbetrieb

Unser Mandant hat im Jahr 2020 drei einzelne Filialen einer Fastfood-Kette veräußert. Einzeln wären diese Filialen nicht veräußerbar gewesen, da zwei davon starke Verluste erwirtschafteten. Daher wurden die drei Filialen in einem Paket an ein und denselben Käufer veräußert. Hierzu gibt es EINEN Kaufvertrag, welcher alle drei Filialen beinhaltet. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wurde die Steuerermäßigung des § 34c EStG auf den Paketverkauf (den Verkaufspreis aller 3 Filialen) angewendet. Ist dies vertretbar? Kann man die Filialen als EIN Unternehmen betrachten?
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