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Betrieb einer Photovoltaikanlage durch OHG,Vermögensverwaltung Abfärbung JSTG 2022,Umsatzsteuerliche Folgen

Die xy OHG ist eine grundstücksverwaltende Gesellschaft mit mehreren vermieteten Grundstücken. Gesellschafter sind die Herren x und y zu je 50 %. Die umsatzsteuerpflichtigen Vermietungseinnahmen der Gesellschaft betragen ca. 1 Mio. Euro. Ein Objekt soll nun energetisch saniert werden (gemischt genutztes Grundstück: Hotel, Büro (5 Einheiten), Wohnungen (8 Einheiten), Tagespflege; Gewerbe = 3.603,35 m², Wohnungen = 1.091,98 m²). In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, eine PV-Anlage und Wärmepumpen zu installieren. Strom für die Wärmepumpen wird von der PV-Anlage geliefert. Der Energieberater empfiehlt eine PV-Anlage mit einer Leistung von 95 kWp. Der Empfehlung soll gefolgt werden. Es handelt sich hierbei um die einzige PV-Anlage der K & F OHG. Zum Sachverhalt folgende Fragen: 1. Wie sind die Einnahmen/Ausgaben aus dem Betrieb der PV-Anlage zu behandeln bei der a. Feststellung der Einkünfte, b. Gewerbesteuer, c. Umsatzsteuer? 2. Können Vereinfachungsregelungen angewendet werden?
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