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Gütergemeinschaft,Mitunternehmerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Aufgabe Entnahmen und Einlagen aus bzw. in eine "Ehegatten Gesellschaft" richtig zu verbuchen und zu beurteilen. Die Besonderheit ist, das die beiden "Gesellschafter" Eheleute sind und im Güterstand der Gütergemeinschaft leben. Im Grundbuch ihrer Ländereien sind sie dementsprechend als Berechtigte in Gütergemeinschaft eingetragen. Das Finanzamt behandelt sie wie Gesellschafter einer GbR, was aber schon zivilrechtlich falsch ist. In die zu beurteilenden "Gesellschaft", besser Gemeinschaft hat der Ehemann (aus seinem Vorbehaltsgut) über quotale Einlagen vorgenommen und auch Entnahmen getätigt. Bei einer "normalen Gesellschaft", z. B. einer GbR würde man die Einlagen seinem Kapitalkonto gutschreiben und die Entnahmen dem Kapitalkonto belasten. Das würde zu unterschiedlichen Ständen der Kapitalkonten führen. Nachdem die zu beurteilende Gemeinschaft zum Gesamtgut der Eheleute gehört können die Kapitalkonten nur den identischen Stand haben. Einlagen kommen in das gemeinsame Vermögen. Rechtsgrundlage ist § 1416 Abs. 2 BGB: "Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden". Alles Andere würde dem Wesen der Gütergemeinschaft widersprechen. Praktische Auswirkungen (ob die Kapitalkonten einheitlich oder in unterschiedlicher Höhe geführt werden) sind - auf den ersten Blick - nicht zu erkennen. Aber die aufzustellenden Bilanzen sollen richtig sein und die Kapitalkontenentwicklung soll ebenfalls stimmen. Bitte, können Sie mir Ihre Einschätzung geben. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen J. Robl
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