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§ 17 EStG,Anschaffungskosten

Der Anteil eines Gesellschafters an einer GmbH gehörte zum SBV einer GbR (Betriebsaufspaltung). Nach Wegfall der Betriebsaufspaltung muss der GmbH-Anteil aus dem SBV entnommen werden und ins PV eingelegt werden. Bei der Entnahme des GmbH-Anteils entsteht zum Zeitpunkt der Entnahme ein Verlust auf Grund von gesellschaftsrechtlichen Nachschusspflichten des Gesellschafters. Wie wirkt sich dieser Verlust auf die Anschaffungskosten der Anteile i.S.d. § 17 EStG aus? Bei einem Gewinn würde dieser ja zu nachträglichen Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2a EStG führen. Wie verhält sich das bei einem Verlust?
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