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§ 6b EStG,Übertragung von Rücklagen i.S.d. § 6b EStG bei Personengesellschaften

Eine GmbH & Co. KG veräußerte mit Kaufvertrag vom 15.12.2022 die einzige Immobilie (Eigentum der KG seit über 40 Jahren). Kommanditistin A (über 55) scheidet aus der KG aus. Kommanditistin B (53 Jahre alt) möchte für den auf ihren Anteil entfallenden Veräußerungsgewinn (ca. 4 Mio. €) eine §-6b-Rücklage bilden. Diese Rücklage soll auf eine neu zu gründende GmbH & Co. KG übertragen und für neue Immobilieninvestitionen genutzt werden. Die neue GmbH & Co. KG soll sodann nach Vollendung des 55. Lebensjahres unter Nutzung des hälftigen Steuersatzes veräußert werden. Hierzu gibt es folgende Fragen: – Besteht für neu erworbene Immobilien eine Behaltensfrist? – Wie ist die Übertragung der §-6b-Rücklage auf die neue GmbH & Co. KG gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen? Gibt es hierbei Formalien zu beachten? – Angenommen, die neue GmbH & Co. KG erwirbt ein Grundstück, um dieses zu bebauen und anschließend im bebauten Zustand an den Verkäufer des Grundstücks wieder zu verkaufen (sobald die Kommanditistin das 55. Lj. vollendet hat): Stellt dies einen Gestaltungsmissbrauch dar?
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