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Einlage,Gewährung von Gesellschaftsrechten

Unsere Mandanten haben eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, an der sie jeweils als Kommanditisten zu 50 % am Festkapital beteiligt sind. Nun wollen sie eine Immobilie aus dem Privatvermögen einbringen, an der sie auch jeweils mit 50 % beteiligt sind. Bei der Einbringung soll die Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 5 EStG vermieden werden. Sprich, der Vorgang soll vollentgeltlich erfolgen. Wenn nun im Übertragungsvertrag vereinbart wird, dass sich durch die Übertragung (zumindest zum Teil) das Festkapital beider Gesellschafter erhöhen soll und auch eine entsprechende Buchung auf dem Kapitalkonto I erfolgt, liegt dann insg. ein entgeltlicher Vorgang vor, auch wenn die Kommanditisten vor der Übertragung und nach der Übertragung jeweils zu 50 % am Kapital beteiligt sind?
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