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H 15.7 Abs. 4 EStH,H 15.6 EStH,§ 16 Abs. 3 EStG,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG,Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Sachverhalt: A und B (Geschwister) halten jeder 50% an einer OHG. A und B vermieten jeweils 25% eines Grundstückes an diese OHG. Die Grundstücksteile werden im jeweiligen SBV gehalten. Eigentümerin der verbleibenden 50% war die Mutter von A und B. Sie hatte Ihren Grundstücksanteil der OHG zur Nutzung überlassen. Die Mutter verstarb 2014. Ab diesem Zeitpunkt vermieten A und B als Erben in Erbengemeinschaft diese geerbten Grundstücksteile weiter an die OHG. Es entstand eine mitunternehmerische BA. Einerseits die OHG mit dem SBV und andererseits die EG. Im Mai diesen Jahres verstarb der Gesellschafter B. Alleinige Erbin ist dessen EF C. Diese möchte zum Jahresende ihre gesamten Beteiligungen verkaufen. Der begünstigte Steuersatz wird nur 1x für einen "Betriebsteil" gewährt und nicht insgesamt für die OHG und SBV sowie der EG, also alle an der BA beteiligten Unternehmen. Frage: Kann die EG, bestehend aus A und C, diese jetzt teilen ohne das eine Zwangsentnahme aus dem BV entsteht? Wird nach der Teilung und der weiteren Nutzung des Grundstückes durch die OHG der jeweilige Grundstücksteil SBV bei jedem Gesellschafter? Wenn ja, würde auf den gesamten Veräußerungsgewinn aus der Gesamthand und dem vergrößerten SBV die Tarifermäßigung greifen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
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