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Bilanzierung,Darlehen GmbH

Ein neues Mandat: Zwei beherrschende Gesellschafter-Gf. einer GmbH mit Überschuldungsbilanz geben mehrfach im Kj. 2008 ff. Darlehen an die Gesellschaft mit Zinsvereinbarung und Endfälligkeit. Rangrücktritt wurde erklärt unter Bezugnahme der Tilgung aus sonstigem freien Vermögen. Fall 1: Es wurde nie etwas von der Gesellschaft zurückgezahlt, weder Zins noch Tilgung. Ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, obgleich Handhabung nicht fremdüblich? Oder entspricht diese Handhabung der Rangrücktrittsvereinbarung, dass erst aus zukünftigen Überschüssen/freiem Vermögen an die Darlehensgeber gezahlt werden darf (denn auch 2022 wird immer noch kein Gewinn erwirtschaftet)? Fall 2: Einige Rückzahlungen 2021 wurden auf ein Darlehen vorgenommen, die m.E. wg. Rangrücktritts in Insolvenz angreifbar wären. Der Geschäftsführer gibt an, es handele sich ausschließlich um Tilgungs- und nicht um Zinszahlungen. Gibt es solche wirksamen Vereinbarungen, dass keine Zinsen enthalten sind? Ja, die Zinsen sind mit Buchung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern grundsätzlich auch in der Einkommensteuererklärung zu versteuern. Das wurde wohl aber nie gemacht.
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