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Rückstellung für Abbruchverpflichtung,Abzinsung bei unbestimmter Dauer

Meine Mandantin, die K GmbH, hat in dem sich im Eigentum des Gesellschaftergeschäftsführers und seiner Ehefrau befindlichen Einfamilienhaus das Dachgeschoss ausgebaut. In dem ausgebauten Dachgeschoss richtete die K GmbH eine Werkstatt ein. Die Umbaukosten betrugen 35.000 €. Für diesen betrieblichen Raum gibt es einen Mietvertrag. In dem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag ist eine Rückbauverpflichtung vereinbart. Meine Fragen hierzu: Ist im Jahresabschluss der K GmbH für die Rückbauverpflichtung eine Rückstellung zu bilden? Falls eine Rückstellung zu bilden ist: Ist eine Abzinsung vorzunehmen? Falls die Rückstellung abzuzinsen ist: Wie wird die Abzinsung vorgenommen, da der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kein am Ende der Mietzeit zu zahlender Betrag vereinbart ist?
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