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§ 16 EStG,Betriebsaufgabe mit Firmenwert,Verdeckte Einlage immaterieller Vermögensgegenstände

GmbH (50 % A, 50 % B, beide Geschäftsführer) ist als Dienstleister tätig. Der B eröffnet ein Gewerbe (bei der GmbH weiterhin Gesellschafter und Geschäftsführer, aber nur noch geringfügig entlohnt) und ist zu 90 % seines Umsatzes als Fremdleister für die GmbH tätig. Die Kundenaufträge werden von der GmbH angenommen, von B als Fremdleister bearbeitet, an die GmbH berechnet (fremdüblich) und von der GmbH dem Kunden berechnet. B führt somit lediglich einen kleinen Teil seines Umsatzes an „eigene“ Kunden aus. Ein direkter Kontakt besteht somit nicht zwischen den Kunden der GmbH und dem B. Jetzt gibt der B sein Gewerbe auf (kein erhebliches Anlagevermögen) und ist wieder als Vollbeschäftigter bei der GmbH tätig. Sind steuerliche Aspekte bzgl. eines möglichen Firmenwerts/Kundenstamms zu berücksichtigen?
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