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Einbringung einer GmbH-Beteiligung in eine GmbH,Anwendung §§ 21 ff. UmwStG bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG,Buchwert- oder Teilwertansatz

Vor einem Jahr haben unsere Mandanten J und M eine GmbH gegründet. Diese ist zum 01.01.2022 in die bestehende Medienagentur GbR eingetreten, zum 02.01.2022 sind die beiden Alt-Gesellschafter aus der GbR ausgetreten, so dass das gesamte Vermögen der GmbH angewachsen ist. Nun möchten die beiden Gesellschafter ihre 50%igen Beteiligungen jeweils in eine neu zu gründende J-GmbH und M-GmbH einlegen, damit eine Holding-Struktur entsteht. Unsere Frage ist nun, ob eine Einlage ohne die Realisierung stiller Reserven möglich ist. Da es sich u.E. nicht um einen qualifizierten Anteilstausch gem. § 21 UmwStG handelt, ist evtl. die Bewertung mit den AHK gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG möglich? Falls die Einlage zum gemeinen Wert erfolgt, wie ist dieser zu ermitteln? Wäre eine Bedarfswertermittlung nach dem BewG möglich?
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