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Anschaffungskosten,Anschaffungsnebenkosten

Sehr geehrte Damen und Herren, Sachverhalt: Von der M-GmbH wurde eine Firma D (Sitz in Deutschland) beauftragt, um in Korea einen Prototypen für eine Modelleisenbahn zu entwickeln. Diese Firma D verrechnete den "ersten Entwurf" der Modelleisenbahn an die M-GmbH. Nun werden weitere Kosten der Firma D an die M-GmbH verrechnet: a) Flugkosten nach Korea b) Hotelkosten c) Arbeitslohn d) Arbeitslohn für Übersetzerarbeit. Frage: Sind die weiteren Kosten komplett als Anschaffungs-/Entwicklungsnebenkosten zu aktivieren oder können die Kosten (mit Ausnahme der Kosten für den Arbeitslohn (c)) als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt werden? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
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