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Veräußerung Mitunternehmeranteil gegen Ratenzahlungen (Sofort- vs. Zuflussbesteuerung),§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG (Versorgungsleistungen)

Eine GmbH & Co. KG soll veräußert werden. Die Anteile der Komplementär-GmbH und die KG-Anteile sind im Besitz einer natürlichen Person JK. Erwerber sind natürliche Person SC und MK zu je 1/2. Der Veräußerer hat das 69. Lebensjahr vollendet. Bei dem Erwerber MK handelt es sich um den Sohn des Veräußerers. Bei dem Erwerber SC handelt es sich um eine fremde dritte Person. Der Wert der KG wird auf 2 Mio. € beziffert. Es ist beabsichtigt, dass der Erwerber MK gegen Leibrente von monatlich 4 T€ erwirbt. Die Gesellschaft ist derzeit nicht ausreichend ertragbringend. Sie ist jedoch im Besitz eines noch nicht realisierten Bauprojekts. Nach Realisation wird die Gesellschaft ausreichend ertragbringend sein. Dies ist in der Bewertung des Veräußerungspreises bereits berücksichtigt. Der Erwerber SC erwirbt gegen Einmalzahlung von 150 T€ und Ratenzahlung. SC zahlt den vollen Preis von 1 Mio. €. Unsere Frage richtet sich danach, ob die Durchführung in der Form möglich ist, dass der Erwerb durch den Sohn MK gegen Versorgungsleistungen stattfinden kann, obwohl er nur 50 % der Anteile an beiden Gesellschaften erwirbt. Die zweite Frage richtet sich danach, ob die Einkommensteuer für den Erwerb durch SC sofort, im Jahr der Veräußerung anfällt, oder ob es möglich ist, die Steuer nach den erhaltenen Ratenzahlungen zu entrichten.
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