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gewerblicher Grundstückshandel,Makler,Veräußerungsabsicht

Mandant A ist als Geschäftsführer einer GmbH im Immobilienbereich (Makler) tätig. A besitzt bereits zwei Immobilien. Er beabsichtigt, weitere zwei Objekte zu erwerben. Alle Objekte werden fremdvermietet. A beabsichtigt, alle Objekte mehr als zehn Jahre zu halten und ggf. im späteren Rentenalter zu veräußern. Frage: Treten die Folgen des gewerblichen Grundstückshandels ein, wenn A nach zehn Jahren alle vier Objekte innerhalb von fünf Jahren veräußert? Alternative, falls die Frage mit ja beantwortet wird: 1. Wenn die Frau von A die beiden Grundstücke erwirbt und nach zehn Jahren verkauft, stellt der Verkauf der beiden Objekte von A aufgrund seiner Nähe zum Immobilienmarkt einen gewerblichen Grundstückshandel dar? 2. Wenn nein, stellt der gleichzeitige Verkauf der Objekte von A und seiner Frau nach zehn Jahren einen gewerblichen Grundstückshandel dar, weil alle vier Objekte zusammengezählt werden, oder verfügt jeder Steuerpflichtige über die Objektgrenze von drei Grundstücken? Auf die Möglichkeit eines Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO braucht nicht eingegangen zu werden.
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