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Ruhender Gewerbebetrieb,Voraussetzungen,§ 16 Abs. 3b EStG

Zum 31.12. hat Vater sein Gewerbe beim Gewerbeamt (Übergabe) abgemeldet. Zum 01.01. hat der Sohn den Gewerbebetrieb unter anderem Firmennamen fortgeführt. Einen Übergabevertrag gibt es nicht. Im BV des Vaters sind Gebäudeteile (Werkstatthalle + Garage) entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu 50 % aktiviert. Die andere Hälfte ist der Mutter zuzurechnen. Der Sohn mietet ab 01.01. die Gebäudeteile. Kann der Betrieb als ruhender Betrieb vom Vater weitergeführt werden? Kommt es eventuell zum 31.12. oder 01.01. zu einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. wann müsste bzw. darf die Betriebsaufgabe erklärt werden: zum 31.12. oder 01.01.?
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