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Kaufpreis,Option

In meiner Anfrage geht es um die Bemessung eines Kaufpreises von einem Einzelunternehmen. Mein Mandant hat vor 3 Jahren mit einem Arbeitnehmer eine Kaufoption mit festem Kaufpreis für sein Unternehmen vereinbart. Ich unterstelle, dass vor 3 Jahren nur Gewinne von 100 TEUR erzielt wurden und der Unternehmenswert bei 100 TEUR lag. Die Kaufoption war bis zum 31.12.2022 befristet und zum Ablauf dieser Frist wurde die Option zum Kaufpreis von 100 TEUR angenommen. Tatsächlich hat sich das Unternehmen in den 3 Jahren gut entwickelt und der Unternehmenswert lag zum Übernahmetermin, 31.12.2022, bei rd. 500 TEUR. Meines Erachtens kann eine solche Konstellation zu keinen steuerlichen Nachteilen führen. Bitte teilen Sie mir Ihre Ansicht mit.
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