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Entnahme,gemeiner Wert

Sachverhalt: unser Mandant hat zum 31.12.2021 seinen Gewerbebetrieb aufgegeben und überführt sein teilweise betrieblich genutztes Grundstück ins Privatvermögen. Es liegt kein Wertgutachten für die Immobilie vor. Wir haben eine Bewertung im Ertragswertverfahren nach BewG vorgenommen und die dort allgemein vorgesehenen Liegenschaftszinssätze von 5,5% verwendet. Das Finanzamt hat zur Wertermittlung die Kaufpreisaufteilungshilfe des BMF verwendet und die Bewirtschaftungskosten gem. ImmoWertV sowie einen Liegenschaftszinssatz von 3,86% angesetzt. Frage: ist die Wertermittlung nach ImmoWertV zulässig oder wäre das Finanzamt an die Bewertung nach BewG für einkommensteuerliche Zwecke gebunden?
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