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Betriebsaufspaltung,Betriebsgesellschaft Einzelunternehmen,§ 15 EStG

A und B gründen eine GbR zur Vermögensverwaltung und erwerben eine Immobilie. A und B sind je 50 : 50 beteiligt und gleich stimmberechtigt. A besitzt ein Einzelunternehmen. B ist Angestellter bei einem Dritten und steht mit dem Betrieb von A in keinerlei Beziehung. Geplant ist, dass die A-B GbR die Immobilie an das Einzelunternehmen des A dauerhaft vermietet. Meines Erachtens liegt keine Betriebsaufspaltung vor, da keine personelle Verflechtung gegeben ist, A kann seinen Willen in der GbR nicht allein durchsetzen. Auch handelt es sich meines Erachtens bei der Immobilie in Bezug auf den Anteil des A nicht um Sonderbetriebsvermögen, da dies bei einem Einzelunternehmen nicht ausgebildet werden kann. Frage: Ist die Immobilie in Bezug auf den Anteil des A, also zu 50 %, aus Ihrer Sicht durch die Überlassung an das Einzelunternehmen des A gewerblich verstrickt?
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