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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Nachfolgend sehen Sie die Eckpunkte zu meiner Anfrage: – Rechtsanwaltspartnerschaft mit freiberuflichen Einkünften und eine Datenschutz-GmbH treten als Bietergemeinschaft (ARGE) bei einer Ausschreibung auf und bekommen als Gemeinschaft den Zuschlag. – Die GmbH stellt die Datenschutzbeauftragten, und die Rechtsanwaltspartnerschaft wird nur für rechtliche Sachverhalte zu Rate gezogen. – Vom Auftraggeber ist der gemeinsame Auftritt als Bietergemeinschaft (ARGE) gewünscht, auch die Rechnungsstellung an die Kunden soll über die Bietergemeinschaft (ARGE) erfolgen. – Bietergemeinschaft = umsatzsteuerlicher Unternehmer – Rechtsanwaltspartnerschaft und Datenschutz-GmbH stellen Rechnungen für ihre Leistungen an die Bietergemeinschaft (ARGE) mit USt. – Bietergemeinschaft (vorsteuerabzugsberechtigt) stellt Rechnungen an den Auftraggeber mit USt. Fragen: – Infiziert die Rechtsanwaltspartnerschaft durch ihre Beteiligung an der Bietergemeinschaft (ARGE) ihre freiberuflichen Einkünfte, da die Bietergemeinschaft (ARGE) wohl gewerbliche Einkünfte erzielt? – Soweit in der Bietergemeinschaft (ARGE) selbst ein Gewinn oder Verlust entsteht, trägt diesen allein die GmbH?
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