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Mietereinbau,Eigenaufwand für fremdes Wirtschaftsgut,Betriebsausgaben

Folgender Sachverhalt: Der Sohn B bekommt von seiner Mutter ein Grundstück mit einer Scheune unentgeltlich seit Jahren zur Nutzung zur Verfügung gestellt. In dieser Scheune baute der Sohn von 2014–2016 Pferdeboxen ein; diese wurden als Einbauten beim Sohn aktiviert. Diese Scheune wird für Pensionspferde und eigene Pferdezucht als Stall genutzt. Im Jahr 2020 und noch bis Anfang 2021 wird bei der Scheune/dem Stall das Asbestdach durch ein neues Dach ausgetauscht (Dachform bleibt gleich) und die Fassade saniert. Diese Baumaßnahmen kosten zusammen ca. 80.000 €. Diese wurden komplett vom Sohn in Auftrag gegeben. Die Rechnungen gingen an ihn und er hat diese auch bezahlt. Die Motivation dahinter ist ein Schenkungsversprechen der Mutter, ihren Sohn das Grundstück mit der Scheune zu schenken. Die Schenkung soll auch noch dieses Jahr geschehen. Der Sohn ermittelt seinen Gewinn nach § 4/3 EStG. Fragen: Stellen die 80.000 € sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar? Handelt es sich hier um vorweggenommene AK (auch wenn zwischen Schenkung und Baumaßnahme über zwei Jahre liegen), wo aber die 15-%-Grenze nicht greift, da die Baukosten vor Übertragung angefallen sind und somit sofort abzugsfähig sind? Oder liegt hier ein Baukostenzuschuss vor, der ggf. umsatzsteuerpflichtig ist, obwohl nie ein Mietverhältnis angedacht war?
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