Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gewinnvorab,GbR,Unternehmerlohn - Coronahilfe

Unser Mandant ist eine gewerbliche GbR, die Coronahilfen erhalten hat. Für einen der beiden Gesellschafter hat die GbR aus dem in Baden-Württemberg zusätzlich aufgelegten Landesprogramm auch noch Unternehmerlohn erhalten. Die Voraussetzung des Haupterwerbs hat nur ein Gesellschafter erfüllt. Dieser hat den Unternehmerlohn dann auch für seinen Lebensunterhalt entnommen. Die gesamten Zuschüsse (Coronahilfen und Unternehmerlohn) wurden als Betriebseinnahme der GbR behandelt. Ist das soweit korrekt? Bei der Erstellung der gesonderten und einheitlichen Feststellung bzw. der Gewinnermittlung ist nun die Frage aufgetreten, ob dieser Zuschuss nur dem Gesellschafter zuzurechnen ist, für den der Unternehmerlohn erhalten wurde, so dass evtl. bei der Gewinnverteilung vom allgemeinen Verteilungsschlüssel abzuweichen ist oder auch denkbar wäre evtl. diesen Zuschuss als SBE zu behandeln. Oder ist es korrekt, dass beide Gesellschafter im Rahmen ihres Gewinnanteils jeweils 50 % des Unternehmerlohns versteuern müssen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen