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§ 17 EStG,Bürgschaft,nachträgliche Anschaffungskosten

Mandant hat eine Beteiligung für die er persönlich gebürgt hat. Die Beteiligung befindet sich im Insolvenzverfahren. Aufgrund der Insolvenz wird der Darlehensbetrag für den er gebürgt hat fällig und er muss die Darlehenssumme in monatlichen Teilbeträgen zurückzahlen. Können Kosten, Tilgungen o.ä. in der Einkommensteuer gewinnmindernd berücksichtigt werden?
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