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Wegzugsbesteuerung n. § 6 AStG,Wohnsitz n. § 8 AStG

Ein Steuerpflichtiger hat einen Wohnsitz in Deutschland (große Penthouse-Wohnung, die ständig bezugsbereit ist). Zusätzlich hat er eine Finca in Spanien, welche vor Corona hauptsächlich zu Urlaubszwecken genutzt wurde. Er wird von einem deutschen FA als unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland geführt. Seit Corona verbringt er die überwiegende (250 Tage im Jahr) Zeit in Spanien und hat auch nicht vor, dies zu ändern. Die restliche Zeit verbringt er mit Reisen und der Anwesenheit in seiner deutschen Wohnung. Einkünfte hat der Steuerpflichtige aus einer Gesellschafter/Geschäftsführer-Anstellung an einer deutschen GmbH. Zusätzlich hat er Einkünfte aus V+V aus deutschen Immobilien. Die beiden Kinder leben in Deutschland an seinem Wohnsitzort. Auch der Freundeskreis ist überwiegend in Deutschland. Wo wird die steuerliche Ansässigkeit gesehen? Die laufenden Einkünfte sind unproblematisch, aber die Wegzugsbesteuerung würde zur Aufdeckung erheblicher stiller Reserven führen.
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