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Bilanzierung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden,Aufwandsverteilungsposten vs. materielles Wirtschaftsgut,Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 ff. EStG

GmbH & Co. KG I und GmbH & Co. KG II sind Schwesterpersonengesellschaften (bei beiden Personengesellschaften sind dieselben zwei natürlichen Personen mit jeweils 50 % beteiligt). GmbH & Co. KG I gehören diverse Grundstücke. Diese Grundstücke hat GmbH & Co. KG II mit diversen Gebäuden bebaut. Grund und Boden und Gebäude sollen nunmehr bei GmbH & Co. KG I zusammengeführt werden. 1. Wann liegt hinsichtlich der Gebäude wirtschaftliches Eigentum bei GmbH & Co. KG II vor, so dass sie als „Gebäude auf fremdem Grund und Boden“ bilanziert werden können? 2. Wenn kein wirtschaftliches Eigentum vorliegt, handelt es sich bei den durch die GmbH & Co. KG aufgewendeten Herstellungskosten der Gebäude analog BMF-Schreiben vom 16.12.2016 um „Aufwandsverteilungsposten“? 3. Wenn es sich um „Aufwandsverteilungsposten“ handelt, können diese dann zu Buchwerten (Aufwandsverteilungsposten sind keine Träger von stillen Reserven) von GmbH & Co. KG II auf GmbH & Co. KG I übertragen werden? 4. Ist bei Gebäuden, bei denen kein wirtschaftliches Eigentum der GmbH & Co. KG II vorliegt, eine Übertragung nach § 6 Abs. 5 EStG auf GmbH & Co. KG I möglich?
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