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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,vGA

Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen einem Einzelunternehmen (= Organträger) und der GmbH (= Organgesellschaft, Anteile werden vom Organträger zu 100 % gehalten). Der Organträger erbringt Dienstleistungen an die Organgesellschaft und ist gleichzeitig Gesellschafter-Geschäftsführer. Für die Geschäftsführung gibt es keinen Angestelltenvertrag. Es werden vielmehr Leistungen erbracht, die von der Organgesellschaft an Kunden weiterberechnet werden. Gibt es hier die Problematik einer verdeckten Gewinnausschüttung? Wird das Einzelunternehmen (bisher selbständige Tätigkeit) künftig gewerbliche Einkünfte erzielen?
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