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Abflusszeitpunkt,Zinsaufwand

Steuerpflichtiger A mit Sitz im Inland ermittelt den Gewinn aus Gewerbebetrieb seine Einzelunternehmens nach § 4 III EStG. In 2022 erwirb A eine Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft (B-GmbH). Anteil 1,54 % am Stammkapital. Bei der Beteiligung an der B-GmbH handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen im Einzelunternehmen des A. Da A nicht über die finanziellen Mittel für den Erwerb der Beteiligung verfügt, gewährt die B-GmbH dem A ein Darlehen für den Erwerb der Beteiligung. Das Darlehen soll vorrangig mit künftigen Gewinnausschüttungen der B-GmbH an A getilgt werden. In 2022 werden keine Tilgungen geleistet. Dem Darlehenskonto des A bei der B-GmbH werden jedoch die Zinsen belastet. Eine erste Tilgung erfolgt erst in 2023. Mit dieser Tilgung werden zunächst die Zinsen aus 2022 und sodann mit dem Restbetrag die Hauptforderung getilgt. Frage: Sind die in 2023 von A gezahlten Zinsen aufgrund § 11 EStG erst in 2023 Betriebsausgaben, da in 2022 die Belastung der Zinsen auf dem Darlehenskonto des A bei der B-GmbH keinen Abfluss nach § 11 Abs. 2 EStG darstellen?
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