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Betriebsaufspaltung,Büroräume

SACHVERHALT: Die GmbH hat den Sitz der Gesellschaft in der privaten Wohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers angemeldet. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist zu 100% an der GmbH beteiligt. Der private Mietvertrag des Gesellschafters läuft zu 100% auf den Gesellschafter. Es ist nur der Sitz der GmbH in der Wohnung angemeldet. Es gibt keinen Untermietvertrag zwischen dem Gesellschafter und der GmbH. Es wird keine Miete von der GmbH gezahlt. FRAGE: Handelt es sich um eine Betriebsaufspaltung? Meines Erachtens ist unstreitig eine personelle Verflechtung gegeben. Fraglich ist ob auch eine sachliche Verflechtung gegeben ist wenn das Besitzunternehmen, in diesem Fall der Gesellschafter, eine wesentliche Betriebsgrundlage, die Büroräume, der GmbH zur Nutzung überlässt, auch wenn dieses unentgeltlich erfolgt.
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