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Gewerblicher Grundstückshandel,Zählobjekt

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, für Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt wären wir Ihnen dankbar: Der Einzelunternehmer A führt sein Unternehmen seit 1998 und hat seitdem insgesamt 2 betriebliche Grundstücke in seinem Betriebsvermögen. Es handelt sich um Steinbruchgrundstücke, die zur Steinausbeute gewerblich genutzt werden. Im Jahr 2023 hat der A die beiden Grundstücke aus seinem Gewerbebetrieb verkauft, da behördliche Auflagen die Bewirtschaftung der Steinbruchgrundstücke unrentabel machten. Das Einzelunternehmen des A besteht jedoch noch weiterhin. In den Jahren 2021 und 2022 hat der A jeweils eine private Vermietungsimmobilie (Einkünfte V+V, § 21 EStG) innerhalb der Haltefrist von 10 Jahren veräußert. Der Veräußerungsgewinn wurde gem. § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft steuerlich erklärt. Unsere Fachfrage: Der A hatte seine Betriebsgrundstücke eindeutig zu mehr als 10 Jahren (im Betrieb) gehalten. Sie rechneten zum Betriebsvermögen im Einzelunternehmen des A. Frage 1) Sind die Verkäufe der beiden Grundstücke aus dem Betriebsvermögen (obwohl über 10 Jahre gehalten) dem A als Zählobjekte i. S. d. 3-Objekt-Grenze zuzurechnen? Frage 2) Falls die vorige Frage zu bejahen wäre - hätte der A demnach dann einen gewerblichen Grundstückshandel aufgrund der Überschreitung der 3-Objekt-Grenze (--> 2 Grundstücke aus dem Einzelunternehmen verkauft und 2 private V+V-Immobilienverkauft)?
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