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Aufgabe,Mitunternehmeranteil,verschiedene Erwerber

Mein Mandant ist zu 50 % an einer gewerblichen GbR beteiligt. Nun sollen die 50 % an zwei Erwerber in Höhe von jeweils 25 % veräußert werden, so dass danach eine Drei-Mann-GbR entsteht. Ist hier § 16 Abs. 1 Satz 2 EStG einschlägig und lägen damit laufende Gewinne vor? Falls ja, könnte man das umgehen, indem man in einem Vertrag die gesamten 50 % Anteile an zwei verschiedene Erwerber veräußert?
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