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Rückstellungen,§ 249 HGB,Konkretisierung

Das HGB und das Einkommensteuerrecht berücksichtigen Rückstellungen bei der Erstellung der Bilanz. Inwieweit müssen Rückstellungen exakt berechnet werden? Inwieweit müssen Ansatzvoraussetzungen für Rückstellungen nachgewiesen werden? Können Rückstellungen pauschal eingebucht werden, wenn mit ihrer Inanspruchnahme mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu rechnen, die exakte Höhe aber unbekannt ist? Hierbei sollen lediglich Rückstellungen betrachtet werden, für die kein generelles Passivierungsverbot besteht.
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