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§ 15 EStG,Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltungen

Die Ehegatten A und B sind zu jeweils 50 % Eigentümer von zwei Immobilien (nach dem WEG). Beide Immobilien werden an die A-GmbH vermietet, bei der A 100 % der Gesellschaftsanteile besitzt. Wir gehen davon aus, dass keine Betriebsaufspaltung vorliegt, da A und B zu 50 % Miteigentümer beider Immobilien sind. Fragen: Wie wäre der Fall nun zu beurteilen, wenn auch die B eine der beiden Immobilien mit ihrer GmbH bezieht? Auch B ist zu 100 % Gesellschafterin der GmbH. Läge hier dann weiterhin keine Betriebsaufspaltung vor, da ja sowohl A als auch B zu 50 % Miteigentümer einer jeden Wohnung (Wohnungseigentum) sind? Ergänzende Frage: Angenommen, Ihr Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in diesem Fall eine Betriebsaufspaltung vorliegt, kann A dieses Ergebnis dadurch umgehen (§ 42 AO), dass er nunmehr einen Untermietvertrag mit der B-GmbH schließt, wonach zukünftig 50 % beider Immobilien von der B-GmbH genutzt werden?
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