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Realteilung,Betriebsveräußerung,Sonderbetriebsvermögen

Wir benötigen Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt: Der im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Orthopäde A (60 Jahre alt) betreibt eine Facharztpraxis in Berufsausübungsgemeinschaft mit dem Orthopäden B in München. Zum 31.12.2023 wollen sich A und B im Zuge einer Realteilung auseinandersetzen. Im Zuge dieser Realteilung sollen sowohl A als auch B einen Teil der materiellen Wirtschaftsgüter übernehmen als auch ihren jeweiligen Patientenstamm. A beabsichtigt anschließend, seine im Zuge der Realteilung erhaltene Einzelpraxis zum Stichtag 01.01.2024 an die X-GmbH zu veräußern, die ein MVZ betreibt. Zu folgenden Fragen würden wir Ihre Meinung benötigen: 1. Teilen Sie unsere Ansicht, dass im Zuge der Realteilung der Buchwertansatz der jeweils übernommenen Wirtschaftsgüter verpflichtend ist? 2. Teilen Sie unsere Ansicht, dass im Zuge des Buchwertansatzes bei der Realteilung keine Sperrfristen ausgelöst werden und A durch die sofortige Weiteräußerung des erhaltenen Praxisanteils keine rückwirkende Sperrfristverletzung auslöst? 3. Teilen Sie unsere Ansicht, dass A im Rahmen der Veräußerung seines im Zuge der Realteilung erhaltenen Praxisanteils die begünstigte Besteuerung nach §§ 16 und 34 EStG beantragen kann, obwohl er im MVZ des Käufers als angestellter Arzt weiterhin tätig ist?
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