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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Die zwei Eigentümer (natürliche Personen) eines bebauten Grundstücks (Bruchteilsgemeinschaft je 1/2), bestehend aus zwei Wohnungen und einem Wirtschaftsteil, gründen eine GmbH. Die Anteile an der GmbH betragen ebenfalls je 1/2. Der Wirtschaftsteil wird folgend an die GmbH vermietet, wodurch unstrittig eine Betriebsaufspaltung entsteht. Die beiden Wohnungen werden weiterhin zu Wohnzwecken an fremde Dritte vermietet. Fragestellung: Ist in diesem Fall die Abfärbetheorie nach § 15 (3) Nr. 1 EStG anzuwenden, oder können die beiden Wohnungen, die zu Wohnzwecken vermietet werden, aufgrund des Vorliegens einer Bruchteilsgemeinschaft weiterhin den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden?
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